EU-Allgemeinwissen

Inhaltsverzeichnis

EinfĂŒhrung in die EU-Fonds

Finanzierungsprogramme der EuropĂ€ischen Union werden finanziert durch die MehrjĂ€hriger Finanzrahmen 2021-2027 und das Konjunkturprogramm fĂŒr Europa (NĂ€chste Generation EU). Die EU-Finanzierungsprogramme können auch nach der Art der Verwaltung der Mittel unterschieden werden, d. h. entweder in Mittel mit geteilter Verwaltung (sogenannte "Fonds") oder in Mittel, die direkt von der EuropĂ€ischen Kommission verwaltet werden.
Die Fonds werden gemeinsam von der EuropĂ€ischen Kommission und den nationalen oder regionalen Behörden verwaltet; letztere werden als Verwaltungsbehörden oder zwischengeschaltete Stellen bezeichnet. Die Fonds mit geteilter Verwaltung machen etwa 80 % des EU-Haushalts aus und umfassen auch die Fonds fĂŒr die KohĂ€sionspolitik (siehe weiter unten). Das Helpdesk-Projekt konzentriert sich hauptsĂ€chlich auf letztere, da diese fĂŒr Anbieter von Sozialdienstleistungen besonders schwer zugĂ€nglich sind.

Die Mittel fĂŒr die direkte Verwaltung werden von der EuropĂ€ischen Kommission oder von EU-Agenturen verwaltet. Diese Finanzierungen umfassen ZuschĂŒsse, Finanzgarantien, MittelĂŒbertragungen, Überwachungsmaßnahmen, die Auswahl von Auftragnehmern usw. Alle Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten finden Sie auf dieser Website Plattform.

KohÀsionspolitische Fonds

Mehr als die HĂ€lfte der EU-Mittel werden ĂŒber die fĂŒnf kohĂ€sionspolitischen Fonds (die frĂŒher EuropĂ€ische Struktur- und Investitionsfonds - ESIF - hießen) bereitgestellt, die von der EuropĂ€ischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam verwaltet werden.
Bei den kohĂ€sionspolitischen Fonds handelt es sich um Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, bei denen die Mitgliedstaaten fĂŒr die Einrichtung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen und die Einhaltung der EU-Vorschriften verantwortlich sind. Die EuropĂ€ische Kommission hat eine Überwachungsfunktion und prĂŒft die Wirksamkeit der nationalen DurchfĂŒhrungssysteme.

Spezifische Mittel

Die EU-KohĂ€sionspolitik 2021-2027 hat die folgenden fĂŒnf politischen Ziele zur Förderung von Wachstum, Nachhaltigkeit und InklusivitĂ€t festgelegt.
  1. Ein wettbewerbsfÀhigeres und intelligenteres Europa
  2. Eine grĂŒnere, kohlenstoffarme Übergangswirtschaft zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft
  3. Ein stÀrker vernetztes Europa durch Verbesserung der MobilitÀt
  4. Ein sozialeres und integrativeres Europa
  5. Europa bĂŒrgernĂ€her machen, indem die nachhaltige und integrierte Entwicklung aller Arten von Gebieten gefördert wird
KohĂ€sionspolitik wird durch spezifische Fonds bereitgestellt. Diese Fonds unterstĂŒtzen die EU-PrioritĂ€ten wie folgt:
  • Die EuropĂ€ischer Fonds fĂŒr regionale Entwicklung (EFRE)in die soziale und wirtschaftliche Entwicklung aller EU-Regionen und -StĂ€dte zu investieren und die Entwicklungsunterschiede zwischen den EU-Regionen zu verringern (hauptsĂ€chlich PrioritĂ€ten 1 und 2)
  • Die EuropĂ€ischer Sozialfonds Plus (ESF+)zur Förderung von ArbeitsplĂ€tzen und zur Schaffung einer gerechten und sozial integrativen Gesellschaft in den EU-LĂ€ndern (Schwerpunkt auf PrioritĂ€t 4)
  • Die KohĂ€sionsfonds (CF)in die Umwelt und den Verkehr in den weniger wohlhabenden EU-LĂ€ndern zu investieren (hauptsĂ€chlich PrioritĂ€ten 2 und 3)
  • Die Just Transition Fund (JTF) ist ein neues Instrument der KohĂ€sionspolitik 2021-2027 zur UnterstĂŒtzung der Regionen, die am stĂ€rksten vom Übergang zur KlimaneutralitĂ€t betroffen sind (spezielle spezifische Ziele - Art. 8 der JTF-Verordnung)
  • Die Interreg-Programme haben die folgenden 2 zusĂ€tzlichen politischen Ziele zur VerfĂŒgung: "Eine bessere Governance der Zusammenarbeit" und "Ein sichereres und geschĂŒtztes Europa".

Zeitplan: vom mehrjÀhrigen Finanzrahmen bis zur Erstattung der Kosten

  1. Die Annahme des mehrjĂ€hrigen Finanzrahmens 2021-2027[1]Die Einigung ĂŒber den Haushalt ist der erste Schritt zur Entscheidung ĂŒber die Mittel, die fĂŒr die KohĂ€sionspolitik zur VerfĂŒgung stehen werden - 22.12.2020 - Verhandlungsprozess fĂŒr den langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 & NextGenerationEU | EuropĂ€ische Kommission (europa.eu)
  2. Rechtsvorschriften zur KohĂ€sionspolitik - Festlegung des Rahmens und der gemeinsamen Regeln fĂŒr die Verwendung der EU-Mittel fĂŒr die geteilte Verwaltung im laufenden Programmplanungszeitraum - 24.06.2021 - KohĂ€sionspolitische Rechtsvorschriften 2021-2027 - Regionalpolitik - EuropĂ€ische Kommission (europa.eu)
  3. Vereinbarungen zwischen der EuropĂ€ischen Kommission und einzelnen EU-LĂ€ndern - laufend - Partnerschaftsvereinbarungen ĂŒber EU-Mittel 2021-2027 | EuropĂ€ische Kommission (europa.eu)
  4. Genehmigung der einzelnen operationellen Programme - laufend Programme - Regionalpolitik - EuropÀische Kommission (europa.eu)
  5. Die Verwaltungsbehörden veröffentlichen ihre Aufforderungen zur Einreichung von VorschlÀgen - besuchen Sie die Website der verschiedenen Verwaltungsbehörden - Verwaltungsbehörden - Regionalpolitik - EuropÀische Kommission (europa.eu)
  6. Die Projektantragsteller beginnen mit der Einreichung ihrer VorschlÀge
  7. Bewertung der Projekte und Auswahl der erfolgreichen AntrÀge
  8. Die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung (zwischen der MV und dem BegĂŒnstigten) und der Beginn des Projekts
  9. DurchfĂŒhrung des Projekts und Erstellung des Berichts
  10. Einreichung der AntrĂ€ge auf Erstattung und RĂŒckzahlung der Mittel

[1] gemeinsam vom EuropÀischen Rat und vom EuropÀischen Parlament auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission beschlossen

PrioritĂ€ten fĂŒr 2021-2027

Die KohĂ€sionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU, die darauf abzielt, auf die unterschiedlichen EntwicklungsbedĂŒrfnisse in der EU zu reagieren, indem sie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EuropĂ€ischen Union stĂ€rkt. Die KohĂ€sionspolitik 2021-2027 stĂŒtzt sich auf zwei der sechs PrioritĂ€ten der EuropĂ€ischen Kommission, mit dem EuropĂ€ischer GrĂŒner Deal und die europĂ€ische SĂ€ule sozialer Rechte. FĂŒr den Zeitraum 2021-2027 hat die EU-KohĂ€sionspolitik fĂŒnf politische Ziele festgelegt: Förderung des Wirtschaftswachstums, Schaffung von ArbeitsplĂ€tzen, WettbewerbsfĂ€higkeit der Unternehmen, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz. Da der Schwerpunkt auf der Eingliederung liegt, sind die Mittel der KohĂ€sionspolitik fĂŒr soziale Dienstleistungen relevant.

Prinzip der Partnerschaft

Die EuropĂ€ischer Verhaltenskodex fĂŒr Partnerschaften das fĂŒr den Zeitraum 2014-2020 angenommen wurde, gilt weiterhin. Dies sollte eine breite Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen an der Ausarbeitung und Überwachung der Programme ermöglichen. Im Rahmen des ESF+, Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den KapazitĂ€tsaufbau der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstĂŒtzen, indem sie einen angemessenen Teil ihrer ESF+-Mittel fĂŒr diesen Bereich bereitstellen.. Die Mitgliedstaaten mit einschlĂ€gigen lĂ€nderspezifischen Empfehlungen mĂŒssen mindestens 0,25% zuweisen.

Fokus auf EFRE

Der EFRE soll dazu beitragen, die wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der EU auszugleichen (siehe die EU-Karte der kohĂ€sionspolitischen FörderfĂ€higkeit 2021-2027). Der EFRE soll dazu beitragen, die wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der EuropĂ€ischen Union auszugleichen, indem er die Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit EntwicklungsrĂŒckstand und die Umstellung der Regionen mit rĂŒcklĂ€ufiger industrieller Entwicklung unterstĂŒtzt.

Der EFRE verfolgt zwei Hauptziele:
  • Investitionen fĂŒr Wachstum und BeschĂ€ftigung - mit dem Ziel, den Arbeitsmarkt und die regionale Wirtschaft zu stĂ€rken.
  • EuropĂ€ische territoriale Zusammenarbeit - mit dem Ziel, die grenzĂŒberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit innerhalb der EU zu stĂ€rken.
Ausgehend von ihrem Wohlstand werden alle Regionen und Mitgliedstaaten die UnterstĂŒtzung auf ein wettbewerbsfĂ€higeres und intelligenteres Europa (politisches Ziel 1) sowie auf ein umweltfreundlicheres, kohlenstoffarmes und widerstandsfĂ€higes Europa (politisches Ziel 2) konzentrieren, und zwar durch den Mechanismus der so genannten "thematischen Konzentration".
  • Alle Regionen und Mitgliedstaaten werden mindestens 30% ihrer Zuweisung auf das politische Ziel 2 konzentrieren
  • StĂ€rker entwickelte Regionen oder Mitgliedstaaten werden mindestens 85% ihrer Zuweisung fĂŒr die politischen Ziele 1 und 2 verwenden;
  • Übergang von Regionen oder Mitgliedstaaten zu mindestens 40% zu politischem Ziel 1;
  • Weniger entwickelte Regionen oder Mitgliedstaaten mindestens 25% zu politischem Ziel 1.

Fokus auf ESF+

ESF+ ist das wichtigste Finanzinstrument, mit dem Europa in Menschen investiert, um den sozialen Zusammenhalt durch die Förderung der Schaffung von ArbeitsplĂ€tzen und der Entwicklung von Kompetenzen zu stĂ€rken und eine gerechte und sozial integrative Gesellschaft zu unterstĂŒtzen. ESF+ trĂ€gt zum politischen Ziel 4 bei: ein sozialeres und integrativeres Europa. ESF+ leistet einen wichtigen Beitrag zur BeschĂ€ftigungs-, Sozial-, Bildungs- und Qualifikationspolitik der EU, einschließlich der Strukturreformen in diesen Bereichen.
FĂŒr den Programmplanungszeitraum 2021-2027 wird der ESF+ in drei Hauptbereiche investieren:
  • BeschĂ€ftigung: Förderung der AnpassungsfĂ€higkeit der Arbeitnehmer durch UnterstĂŒtzung beim Erwerb neuer FĂ€higkeiten und der Unternehmen durch Förderung neuer Arbeitsmethoden
  • Allgemeine und berufliche Bildung: Verbesserung des Zugangs zur BeschĂ€ftigung, UnterstĂŒtzung junger Studenten beim Übergang in die Arbeitswelt oder Schulung von weniger qualifizierten Arbeitssuchenden zur Verbesserung ihrer Berufsaussichten
  • Soziale Eingliederung: UnterstĂŒtzung von Menschen aus benachteiligten Gruppen bei der Arbeitssuche (z. B. Menschen mit Behinderungen...). Dies trĂ€gt zur StĂ€rkung der "sozialen Eingliederung" bei, da die BeschĂ€ftigung eine entscheidende Rolle bei der sozialen Integration und im tĂ€glichen Leben spielt.
Das ESF+ ist das Ergebnis der Zusammenlegung der folgenden Fonds:

Mittel

Art der Verwaltung

Kurzbeschreibung

Der frĂŒhere EuropĂ€ische Sozialfonds (ESF)
UnterstĂŒtzung von ArbeitsplĂ€tzen, UnterstĂŒtzung der Menschen bei der Suche nach besseren ArbeitsplĂ€tzen und GewĂ€hrleistung gerechterer BeschĂ€ftigungsmöglichkeiten fĂŒr alle EU-BĂŒrger
Die BeschĂ€ftigungsinitiative fĂŒr junge Menschen (YEI)
Geteilte Verwaltung
UnterstĂŒtzt junge Menschen in Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit höher ist als 25%
Der EuropĂ€ische Hilfsfonds fĂŒr die am stĂ€rksten benachteiligten Personen (FEAD)
UnterstĂŒtzung von Maßnahmen der EU-LĂ€nder zur Bereitstellung von Nahrungsmitteln und/oder grundlegender materieller Hilfe fĂŒr BedĂŒrftige
Das Programm fĂŒr BeschĂ€ftigung und soziale Innovation (EaSI)
Direkt von der Kommission verwaltet
Förderung eines hohen Niveaus an hochwertiger und nachhaltiger BeschĂ€ftigung, GewĂ€hrleistung eines angemessenen und menschenwĂŒrdigen Sozialschutzes, BekĂ€mpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut und Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Diese neue Architektur soll den BegĂŒnstigten einen vereinfachten Rahmen bieten und die Wirkung von Programmen und Projekten im sozialen Bereich erhöhen. Außerdem enthĂ€lt die neue Verordnung einen eigenen Artikel ĂŒber die Verbindung zwischen dem ESF+ und dem Charta der Grundrechte[1]. Der Anteil des ESF+ am Gesamthaushalt der KohĂ€sionspolitik stieg von 23% der Strukturfonds auf 27%.

[1] Besonders wichtig fĂŒr LĂ€nder, die mit Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Menschenrechten zu kĂ€mpfen haben

Der ESF+ wird die Mitgliedstaaten auch dabei unterstĂŒtzen, Fortschritte bei der Erreichung der EU-Ziele fĂŒr 2030 in Bezug auf ArbeitsplĂ€tze, Qualifikationen und ArmutsbekĂ€mpfung zu erzielen, die in der EuropĂ€ischer Aktionsplan zur SĂ€ule sozialer Rechte. Jeder Mitgliedstaat legt seine PrioritĂ€ten (und die entsprechende Mittelzuweisung) auf der Grundlage folgender Kriterien fest lĂ€nderspezifische Empfehlungen des EuropĂ€ischen Semesters.
Thematische Konzentration:
  • Die Mitgliedstaaten mĂŒssen außerdem mindestens 25% der Mittel fĂŒr die Förderung der sozialen Eingliederung bereitstellen;
  • Außerdem mĂŒssen die Mitgliedstaaten mindestens 3% fĂŒr die BekĂ€mpfung der materiellen Entbehrung bereitstellen;
  • Mindestens 12,5% ihrer ESF+-Mittel zur UnterstĂŒtzung der JugendbeschĂ€ftigung und der "Not in Education, Employment or Training" oder NEET (nur die von den Empfehlungen Betroffenen)
  • Mindestens 5% ihrer ESF+-Mittel fĂŒr die BekĂ€mpfung der Kinderarmut (nur die von den Empfehlungen betroffenen LĂ€nder).
  • Mindestens 0,25% ihrer ESF+-Mittel sollten fĂŒr die StĂ€rkung der KapazitĂ€ten der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft sowie fĂŒr die Durchsetzung des sozialen Dialogs eingesetzt werden (nur fĂŒr die von den Empfehlungen betroffenen LĂ€nder).

Die EuropĂ€ische Kommission konsultiert die ESF+ Ausschuss der sich mit Fragen befasst, die fĂŒr die DurchfĂŒhrung der ESF+-Programme relevant sind. Der Ausschuss wird von der Kommission geleitet und setzt sich aus drei Vertretern pro Mitgliedstaat zusammen (ein Regierungsvertreter, einschließlich des ESF+-Missionsleiters, ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen und ein Vertreter der Arbeitgeberorganisationen) sowie je ein Vertreter der Organisationen, die die Arbeitnehmerorganisationen und die Arbeitgeberorganisationen auf Unionsebene vertreten.

NĂŒtzliche Links

Helpdesk-Support

Kofinanziert von der EuropĂ€ischen Union. Die geĂ€ußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch nur die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der EuropĂ€ischen Union wider. Weder die EuropĂ€ische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafĂŒr verantwortlich gemacht werden.

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