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HELPDESK - HELPDESK SOZIALER DIENSTLEISTUNGEN ZU EU-MITTELN

Deutschland

Hauptinhalte der Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland

In der Förderperiode 2021-2027 wird Deutschland – wie alle anderen 26 EU Mitgliedstaaten – durch die in der Dachverordnung (Verordnung (EU) 2021/1060) vom 24.06.21 aufgeführten EU-Fonds ESF+, EFRE, EMFAF und JTF unterstützt. Während es sich beim Europäischen Sozialfonds (ESF+), beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und beim Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) um drei seit vielen Jahren eingesetzte EU-Fonds handelt, ist der Just Transition Fund (JTF) ein 2021 neu aufgelegter EU-Fonds. Die Dachverordnung enthält eine Reihe wichtiger Änderungen gegenüber der Förderperiode 2014-2020. Sie betreffen sowohl das Design als auch die Umsetzung der EU-Fonds in Deutschland.

Alle vier EU-Fonds sind Gegenstand der Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland vom 22.04.22. Sie spiegelt zum einen eine engere politische Verknüpfung zwischen dem Europäischen Semester und der Förderung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik wider. Zum anderen werden im strategischen Ansatz für die neue Förderperiode 2021-2027 die Interventionen auf fünf politische Ziele (Art. 5 Abs. 1) ausgerichtet, welche die bislang elf thematischen Ziele ersetzen. Diese fünf politischen Ziele sind:

  1. Ein intelligenteres Europa – innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel
  2. Ein grüneres, CO2-armes Europa – einschließlich Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel und Risikomanagement
  3. Ein stärker vernetztes Europa – Mobilität und IKT-Konnektivität
  4. Ein sozialeres Europa – Europäische Säule sozialer Rechte
  5. Ein bürgernäheres Europa – nachhaltige Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengebieten und lokale Initiativen

Gesamtbetrag der kohäsionspolitischen Mittel sowie Aufteilung nach Themen und Fonds

Die kohäsionspolitischen Mittel für Deutschland summieren sich auf 19,860 Mrd. Euro, in laufenden Preisen. Davon entfallen 10,820 Mrd. Euro auf den EFRE, 6,562 Mrd. Euro auf den ESF+ und 2,478 Mrd. Euro auf den JTF. Für den EMFAF sind weitere 0,212 Mrd. Euro vorgesehen, so dass Deutschland insgesamt 20,072 Mrd. Euro an EU-Finanzmitteln aus den vier Fonds (EFRE, ESF+, JTF, EMFAF) erhält. Zusätzlich erhält Deutschland 1,022 Mrd. Euro aus dem EFRE für die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ).

  • Die ESF+-Mittel sind nach den europäischen Verordnungen ausschließlich unter dem Politischen Ziel 4 zu programmieren.
  • Thematisch wird sich der EFRE auf die politischen Ziele 1 und 2 konzentrieren und es sollen mindestens 85% der EU-Mittel auf beide politischen Ziele entfallen. Das Politische Ziel 2 soll einen Mittelanteil von mindestens 30% haben. Für die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung, die überwiegend im Politischen Ziel 5 angesiedelt ist, sind mindestens 8% der EFRE-Mittel zu verwenden.
  • Der JTF dient dazu, den Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen europäischen Wirtschaft für besonders schwer vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffene Regionen und hierbei insbesondere die Braunkohlereviere zu unterstützen. Der JTF ist Teil des Europäischen Green Deal, der als Wachstumsstrategie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen soll. Die JTF-Förderung erfolgt insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Anpassung von Beschäftigten oder den erwarteten Verlust von Arbeitsplätzen im Bereich der Erzeugung und Nutzung fossiler Brennstoffe sowie auf ökologische Herausforderungen.
  • Mit dem Einsatz des EFRE, des ESF+ und des JTF in Deutschland werden die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union unterstützt – und ergänzend mit dem EMFAF die Ziele der Fischerei, Aquakultur und Meerespolitik.

Liste der für soziale Dienste relevanten politischen Ziele

Politisches Ziel 4 „Ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte“

Das Politische Ziel 4 wird in Deutschland mit dem ESF+ aus den Programmen des Bundes und der 16 Bundesländer unterstützt. Mit dem ESF+ soll die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) (2017) und der Aktionsplan zur ESSR (2021) umgesetzt werden. Die ESSR soll mit ihren 20 zentralen Grundsätzen aus dem Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik soziale Aufwärtskonvergenz unter den Mitgliedstaaten fördern und bei der Reaktion auf die derzeitigen und künftigen Herausforderungen im Bereich Beschäftigungs- und Sozialpolitik als gemeinsamer Kompass für ein stärker koordiniertes Vorgehen auf den zuständigen Ebenen dienen.

  • Die Programme des ESF+ in Deutschland stehen im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen, den Investitionsleitlinien sowie der Europäischen Säule sozialer Rechte und dem Aktionsplan ESSR der Europäischen Kommission. Die Covid-19-Pandemie führte im Frühjahr 2020 zu einem starken Einbruch der Wirtschaft. Das BIP schrumpfte im 2. Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 11,3%. Die Kurzarbeiterzahlen stiegen zwischenzeitlich auf rd. 6 Mio. an. Die Arbeitslosenzahl erhöhte sich im Jahresverlauf 2020 um 21,6% (Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat 2019), die Zahl der Langzeitarbeitslosen stieg im selben Zeitraum um 33,2%. Aufgrund der voranschreitenden demografischen, grünen und digitalen Wandlungsprozesse haben Investitionen in (Aus-)Bildung eine zentrale Bedeutung für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands.
  • Ein Schwerpunkt der ESF-Förderperiode 2014–2020 in Deutschland war die Reduzierung der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Personen. Zwischen 2008 und 2019 konnte deren Zahl um 1,103 Mio. bzw. rd. 68% verringert werden. Die Armutsrisikoquote sank im gleichen Zeitraum dagegen nur geringfügig und liegt bei knapp 15 Prozent. Alleinlebende, Alleinerziehende und Geringqualifizierte und deren Kinder weisen überdurchschnittliche Armutsrisikoquoten auf. Zudem liegen ausgeprägte Unterschiede der Armutsrisikoquoten zwischen den Regionen und Kreisen vor.
  • In Deutschland gibt es Personengruppen, die besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen sind und als eher arbeitsmarktfern gelten. Dazu gehören, einschließlich der Kinder der Betroffenen, ein Teil der aus Armutsverhältnissen in den Herkunftsländern stammenden neu zugewanderten EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Den vorliegenden Schätzungen zufolge ist ihre Zahl weiter angestiegen. Die Verbesserung der Lebenssituation und sozialen Eingliederung dieser beiden besonders benachteiligten, teilweise auch unter Diskriminierungen leidenden Zielgruppen stellt für viele Kommunen eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund wird der ESF+ unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe seine Förderaktivitäten v. a. auf die sozio-ökonomische und soziale Inklusion von benachteiligten Personen und deren Familien ausrichten.
  • Der ESF+ konzentriert sich v.a. auf die Förderung aktiver Inklusion (Spezifisches Ziel h), der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt (Spezifisches Ziel d), und des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie der Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen (Spezifisches Ziel f).
  • Förderschwerpunkte im ESF+-Programm 2021-2027

Politisches Ziel 5 „Ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen“

Das Politische Ziel 5 wird in Deutschland mit dem EFRE in den Programmen von 10 Bundesländern aufgegriffen. Es wird zudem mit dem deutschen Programm für den EMFAF unterstüzt. In Deutschland haben gleichwertige Lebensverhältnisse einen hohen Stellenwert und es ist das Ziel, in allen Regionen gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu schaffen.

Um die dargestellten Probleme abzubauen und nachhaltige Entwicklungen in den betroffenen Gebieten in Gang zu setzen, werden von den Ländern spezifische Herausforderungen aufgrund der regionalen und lokalen Ausgangslagen identifiziert und Interventionsbereiche unter Beachtung der vorhandenen nationalen Förderansätze definiert, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Politischen Ziels 5 zu leisten. Die Maßnahmen umfassen die Stärkung der Wirtschafts-, Umwelt- und Mobilitätsbedingungen in städtischen und außerstädtischen Gebieten sowie Investitionen in soziale Infrastrukturen in benachteiligten Stadtquartieren. Auch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Stadt und Umland und der interkommunalen Zusammenarbeit wird unterstützt.

Aufteilung der kohäsionspolitischen Mittel in nationale und regionale Programme

Vgl. Übersicht auf den Seiten des BMAS in deutscher und englischer Sprache.

Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Programmen

Die föderale Ordnung Deutschlands bedingt, dass im Wesentlichen die Bundesländer für die Förderstrategien im EFRE und ESF+ verantwortlich sind und die inhaltliche Ausgestaltung der Fördermaßnahmen im vorgegebenen Rahmen ausfüllen. Dies führt zu länderspezifischen Besonderheiten in den Programmen. Ausnahmen davon sind das Bundesprogramm für den ESF+ und der gemeinsam von Bund und Ländern getragene EMFAF.

Bund und Länder haben sich hinsichtlich der Programmplanungen für die Förderperiode 2021-2027 eng miteinander abgestimmt. Hierdurch sollen inhaltliche Überschneidungen und Doppelförderungen vermieden und eine ineinandergreifende ganzheitliche ESF Plus-Förderung in Deutschland sichergestellt werden. Die geplanten Schwerpunktsetzungen der Länder basieren im Wesentlichen auf identifizierten regionalen Förderbedarfen, die oftmals gezielt mit den länderspezifischen Empfehlungen korrespondieren.

Die ESF+-Förderprogramme des Bundes werden bundesweit unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – das damit die zentrale Koordinierungsinstanz ist, auch für die ESF-Verwaltungsbehörden – von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) umgesetzt.

Thematische Schwerpunkte und deren relative Anteile

Europäischer Sozialfonds (ESF+)

In der Förderperiode ESF+ 2021-2027 werden fünf Bundesministerien insgesamt 28 ESF Plus-Förderprogramme umsetzen und damit zu einem sozialeren Europa beitragen.

Die Förderschwerpunkte im ESF+-Programm 2021-2027 sind unter 5 Überschriften zusammengefasst:

1. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

    • Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie zur Schaffung/Besetzung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze (Passgenaue Besetzung; Förderung unternehmerischen Know-hows )
    • Förderung von KMU und deren Beschäftigten, die vorrangig zur Anpassung an den demografischen, digitalen und grünen Wandel und zur Stärkung ihrer Leistungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden (INQA Coaching; Zukunftszentren) sowie Stärkung von Soloselbständigen (KOMPASS)
    • Förderung von Gründer*innen, insbesondere innovative, forschungsbasierte Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft (EXIST-Forschungstransfer, EXIST-Gründerstipendium)
    • Berufliche Weiterbildungsangebote für Erwerbstätige, darunter insbesondere Frauen, Migrant*innen, Ältere, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und Geringqualifizierte (Wandel der Arbeit; rückenwind3
    • Verbesserung der (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Frauen mit Migrationshintergrund (MY TURN)
    • Förderung von Qualifizierungen, die für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen benötigt werden (IQ)

2. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

  • Förderung benachteiligter junger Menschen mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung (JUGEND STÄRKEN); Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen für arbeitslose/arbeitsuchende Jugendliche (JUVENTUS)
  • Erprobung neuer Ansprachewege für eingewanderte junge Menschen bzw. junge Nachkommen Eingewanderter (Rat geben)
  • Unterstützung benachteiligter Familien, Familien in besonderen Lebenslagen sowie von Armut betroffenen und bedrohten Familien mit Kindern (Akti(F) Plus; ElternChanceN)
  • Verbesserung der (Aus-)Bildungs- und Arbeitsmarktchancen von Personen mit Migrationshintergrund einschließlich Geflüchteter (WIR)
  • Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogrammes "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten" sowie ergänzend in ausgewählten benachteiligen Stadtquartieren: Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Menschen, Stärkung der lokalen Ökonomie (BIWAQ)
  • Förderung von Mikroprojekten zur sozialen Teilhabe und Überwindung von Einsamkeit/sozialer Isolation von Menschen (Stärkung der Teilhabe älterer Menschen)

3. Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

  • Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter und zur Sicherung der Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder (Ganztag)
  • Erforschung, Erarbeitung und Erprobung integrativer niedrigschwelliger und gendersensibler Bildungsangebote für Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung; Erforschung eines kultursensiblen Umgangs im Bildungssystem und Entwicklung neuer Maßnahmen (Integration durch Bildung)
  • Aufbau themenorientierter kommunaler Bildungslandschaften mit dem Ziel, Bildungsbeteiligung vor Ort zu erhöhen, das lebenslange Lernen zu fördern und die soziale Mobilität zu verbessern (Bildungskommunen)
  • Forschungsförderung, Wissenstransfer und Fortbildung (Erprobung) zur Einführung neuer Technologien und den Auswirkungen für die Mitarbeitenden (Zukunft der Arbeit)
  • Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Aus- und Weiterbildungskonzepten zur nachhaltigkeitsorientierten Qualifizierung des ausbildenden Personals in Betrieben und überbetrieblichen Bildungsstätten mit dem Ziel der überregionalen, dauerhaften Implementierung nachhaltigkeitsrelevanter Gestaltungsansätze in deutsche Berufsbildungsstrukturen (Nachhaltig im Beruf)
  • Förderung praxisorientierter, außerschulischer Maßnahmen, damit junge Menschen, die vor der ersten Berufswahl stehen, Ausbildungs- und Studiengänge mit Klimaschutzfokus kennenlernen und sich in diesen ausprobieren können; praxisorientierte Bildungsangebote für klimafreundliches Handeln im beruflichen Alltagshandeln (Kompetenz Klima)

4. Soziale Innovationen

  • Förderung ältere Personen mit dem Ziel der sozialen Teilhabe und finanziellen Absicherung (Stärkung der Teilhabe älterer Menschen)
  • Entwicklung und Erprobung von spezifischen Maßnahmen zur Förderung junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang in (Aus-)Bildung und Beschäftigung (Win-Win)

5. Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen

  • Förderung der am stärksten benachteiligte Personen, vor allem Wohnungslose sowie besonders benachteiligte neuzugewanderte EU-Bürger*innen sowie ihre Kinder (EhAP Plus)

Verteilung der Mittel in ESF+ auf die thematischen Schwerpunkte:

  • Soziale Inklusion (=> spezifische Ziele h bis l): 32.8%
  • Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen (=> spezifische Ziele l und v.a. m): 12.8%
  • Unterstützung der Bekämpfung der Kinderarmut(=> spezifische Ziele f und h bis l): 5.9%
  • Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und der Nichtregierungsorganisationen (= unter allen spezifischen Zielen außer m geplant): 0.01% im ESF+ Baden-Württemberg
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der EFRE ist der größte Strukturfonds und unterstützt alle Regionen und Städte in der EU in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und eine innovationsorientierte europäische Strukturpolitik, die Investitionen in Zukunftstechnologien und zur Erreichung der Klimaschutzziele fördert. Deutschland erhält im Förderzeitraum 2021-2027 rund 11,0 Mrd. Euro, die im Rahmen der politischen Ziele 1 „Förderung für ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa“, 2 „Förderung eines grüneren, CO2-freien Europas“ und 5 „Förderung eines bürgernahen Europas“ eingesetzt werden.

Politische Ziele und Verteilung der EFRE-Finanzmittel (ohne technische Hilfe in %):

Verteilung der EFRE-Finanzmittel im Politischen Ziel 1 auf die spezifischen Ziele:

Initiativen zur Vereinfachung des Zugangs zu EU-Kohäsions- und Strukturfonds

Quelle: der Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland, S.

Webseiten zu den EU-Kohäsions- und Strukturfonds

Zuständige Verwaltungsbehörden

Überblick über Aufrufe und Ausschreibungen zur Einreichung von Projektvorteilen

Helpdesk-Support

Kofinanziert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch nur die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.

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