Die Partnerschaftsvereinbarung der Kohäsionsfonds in Belgien
In Belgien ist die Kohäsionspolitik ausschließlich eine Frage der Zuständigkeiten und deren Aufteilung auf die Gemeinden und Regionenmit Ausnahme des operationellen Programms für Nahrungsmittelhilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF+).
Die föderalen Einheiten sind in der Tat autonom in Bezug auf wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigungspolitik, Ausbildung und Innovation. In dieser Hinsicht entwickeln sie ihre Strategien unabhängig voneinander, auch wenn es ein gewisses Maß an Konsultation (Treffen, Austausch, Verhandlungen) zwischen den verschiedenen föderalen Einheiten gibt, gibt es keinen etablierten Koordinationsmechanismus der Kohäsionspolitik in Belgien.
Für die Programmplanung 2021-2027 wurde die Organisation und Koordinierung der Sitzungen der Verwaltungsbehörde FSE-Flandern und anschließend der EFRE-Region Brüssel-Hauptstadt für die Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung (PV) anvertraut. Die Vertreter der beteiligten Verwaltungsbehörden verfassten ihre Beiträge zum PA jeweils über die von der flämischen Verwaltungsbehörde bereitgestellte gemeinsame Plattform. Die flämische Verwaltungsbehörde und anschließend die EFRE-Verwaltungsbehörde der Region Brüssel-Hauptstadt sorgten für die endgültige Ausarbeitung.
Das Partnerschaftsabkommen für Belgien (pdf), das in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission unterzeichnet und ausgearbeitet wurde, ist das Ergebnis von Verhandlungen und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regionen, Gemeinschaften und dem Bundesstaat.
Diese PA ist das strategische Dokument für die Programmierung von Investitionen im Rahmen der kohäsionspolitischen Fonds im mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (EU). Diese EV konzentriert sich auf die EU-Prioritäten, sie definiert die Investitionsstrategie und die Prioritäten, die von jedem betroffenen Mitgliedstaat festgelegt werden, und präsentiert eine Liste der nationalen und regionalen Programme, die vor Ort umgesetzt werden sollen, zusammen mit einer indikativen jährlichen finanziellen Unterstützung für jedes Programm.
Architektur der ESF- und EFRE-Fonds in Belgien - Programme und Verwaltungsbehörden
In Belgien sind der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Gegenstand separater operationeller Programme und werden von separaten Verwaltungsbehörden verwaltet.
Der ESF+ soll den Mitgliedstaaten helfen, die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Krise zu bewältigen. Der ESF+ ist im Wesentlichen auf die Bedürfnisse in den Bereichen Beschäftigung und Eingliederung ausgerichtet, insbesondere darauf, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernten Menschen zu erreichen. Sein Ziel ist es, ein hohes Beschäftigungsniveau, einen fairen sozialen Schutz und qualifizierte Arbeitskräfte zu erreichen, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind.
Der EFRE zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung der EU-Regionen zu unterstützen, indem er die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten verringert. Die Verwaltungsbehörden des EFRE in Belgien sind:
Darüber hinaus ist die Website Europa in Belgien ist das gemeinsame belgische Portal für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, in dem alle operationellen Programme nach Verwaltungsbehörden in Belgien zusammengefasst sind.
Einführung
Abhängig von Ministerium der Föderation Wallonien-Brüssel, ist die FSE-Agentur die Verwaltungsbehörde für das französischsprachige Belgien, die die wallonische Region, die Föderation Wallonien-Brüssel und die Französische Gemeinschaftskommission umfasst. Sie verwaltet unter der Aufsicht des Ministerpräsidenten der wallonischen Regierung den ESF+, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Arbeitnehmer (FIVE) für den französischsprachigen Teil des Landes.
Um die Umsetzung des ESF+ zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission den Europäischen Sozialfonds (ESF), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI), den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) und das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zusammengelegt. Außerdem wurde der Fonds für gerechte Übergänge (FTJ) wurde im Rahmen des Kohäsionsfonds eingerichtet. Das FTJ soll Regionen und Menschen dabei helfen, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen.
Die wichtigsten Herausforderungen, die in Bezug auf den ESF+ identifiziert wurden, sind die Auswirkungen der Covid-Krise auf die Beschäftigung, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, die berufliche Integration und das Qualifikationsniveau, die allgemeine und berufliche Bildung und die Integration, das Risiko von Armut und Ausgrenzung sowie die Herausforderungen des Klimawandels.
Governance-Fragen und Vereinfachungsmaßnahmen
Die Bewertung des Verwaltungs- und Kontrollsystems der bisherigen Programmplanung ermöglichte es, die folgenden Vereinfachungsmaßnahmen zu empfehlen:
Entwicklung des Programms 2021-2027 - Prinzip der Partnerschaft
Eine partnerschaftliche Konsultation auf der Grundlage mehrerer Bewertungen und einer Umfrage bei den Teilnehmern der vorherigen Programmplanung zeigt:
Der Begleitausschuss 2021-2027
Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Durchführung des operationellen Programms zu überwachen. Seine Hauptaufgabe besteht daher darin, die Fortschritte zu überprüfen, die im Laufe des Programms zur Erreichung der gesetzten Ziele erzielt wurden.
Der Zweck, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Begleitausschusses für das französischsprachige Belgien sind in der interne Vorschriften. Darin ist insbesondere festgelegt, dass sich die Mitglieder des Begleitausschusses insbesondere aus Vertretern der europäischen Behörden, der Regierungen (Wallonien, FWB, COCOF) und der ESF-Agentur, der sozioökonomischen Partner und der zwischengeschalteten Stellen, einschließlich der Sozialpartner, zusammensetzen. hier ist Liste der Mitglieder des ESF+-Begleitausschusses 2021-2027 für das französischsprachige Belgien.
Auswahlverfahren und Kriterien
Das Auswahlverfahren und die Kriterien werden vom Begleitausschuss in diesem Leitfaden formuliert, der im Leitfaden für den Aufruf zur Einreichung von Projekten enthalten ist.
In diesem Zusammenhang wurde ein Sachverständigenausschuss eingerichtet, der sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzt und in drei Unterausschüsse unterteilt ist, die sich jeweils mit dem EFRE, dem FTJ und dem ESF+ befassen. Die Arbeit dieser Expertenausschüsse wird von einem externen Berater überwacht und geleitet. Die Experten und der Berater werden durch öffentliche Aufträge bestimmt. Das Sekretariat des Expertenausschusses wird vom Büro des Ministerpräsidenten gestellt, das von der ESF-Agentur für den Unterausschuss für den ESF+ unterstützt wird.
Ein erster Aufruf zur Einreichung von Projekten wird zu Beginn des Programms erfolgen und alle Maßnahmen abdecken. Für die Budgets 2026-2027 wird im Jahr 2025 ein neuer Aufruf zur Einreichung von Projekten erfolgen (mit der Möglichkeit, neuen Bedarf zu ermitteln), wobei die Halbzeitbewertung berücksichtigt wird. Die im Rahmen der ersten Aufforderung ausgewählten Projektportfolios werden bei der Auswahl als vorrangig betrachtet, sofern die Förderbedingungen der neuen Aufforderung erfüllt sind.
Die Phasen der Projektauswahl
Die drei Phasen der Projektauswahl sind:
Das gesamte Auswahlverfahren und seine Kriterien sind im Leitfaden zum Auswahlverfahren. definiert und ausführlich beschrieben.
Thematischer Schwerpunkt
Aus dem ESF+ werden 33% für die soziale Eingliederung, 14% für die Förderung der Jugendbeschäftigung und 4% für die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen bereitgestellt.
Für den Zeitraum 2021-2027 hat sich die EU-Kohäsionspolitik fünf strategische Ziele für den EFRE, den ESF+ und den Kohäsionsfonds gesetzt. Die spezifischen Ziele in Bezug auf den ESF+ fallen unter 4th Strategisches Ziel "Ein sozialeres Europa - Umsetzung der europäische säule der sozialen rechte".
Diese spezifischen Ziele des ESF+ können in drei Hauptthemen unterteilt werden:
Prioritäten und strategische Ziele des ESF+-Programms 2021-2027
OS 4.1. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitssuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose, für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen und für Nichterwerbspersonen sowie durch die Förderung der Selbständigkeit und der Sozialwirtschaft.
Maßnahme 1 - Unterstützung der Schaffung eines eigenen Arbeitsplatzes durch die Schaffung und Wiederaufnahme einer Tätigkeit durch eine angepasste Ausbildung und/oder Unterstützung (vor und nach der Schaffung), insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des grünen und digitalen Übergangs .
OS 4.7. Förderung des lebenslangen Lernens, einschließlich flexibler Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten für alle, unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Fähigkeiten, bessere Antizipation von Veränderungen und neuen bedarfsorientierten Qualifikationsanforderungen auf dem Arbeitsmarkt, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung der beruflichen Mobilität.
Maßnahme 1 - Entwicklung von Bildungs-, Ausbildungs- und Unterstützungsangeboten, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und die großen Herausforderungen der Übergänge abgestimmt sind, u. a. durch den Einsatz von Berufsbildungsmaßnahmen (einschließlich des Studiums), die Validierung von Fähigkeiten und die Verbesserung der erworbenen Erfahrung.
Maßnahme 2 - Unterstützung der lebensbegleitenden Beratung, indem der Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt auf ihrem Weg ins Berufsleben (Bildung, Ausbildung, Beschäftigung, Gründung) ein "Tor" geboten wird, indem Informationen und Beratungsinstrumente (einschließlich integrierter Aktionen zwischen den Akteuren der Arbeits- und Bildungsdienste) über den Arbeitsmarkt, die Ausbildung und das Studium bereitgestellt werden.
OS 4.1. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitssuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose, für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen und für Nichterwerbspersonen sowie durch die Förderung der Selbständigkeit und der Sozialwirtschaft.
Maßnahme 1 - Entwicklung innovativer Ansätze bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch einen Pilotansatz nach dem Vorbild des Programms "Territorium Null Langzeitarbeitslose".
OS 4.1. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitssuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose, für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen und für Nichterwerbspersonen sowie durch die Förderung der Selbständigkeit und der Sozialwirtschaft.
Maßnahme 1 - Förderung des Engagements, der Remobilisierung und der Unterstützung von Jugendlichen und jungen Menschen mit Lernschwierigkeiten durch einen multidisziplinären Ansatz, Mentoring, Nachhilfe, Coaching, Ausbildungsprogramme, Freiwilligenarbeit und Zivildienst oder psychosoziale Unterstützung, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Lebens- und Berufsprojekt zu entwickeln.
Maßnahme 2 - Unterstützung des Erwerbs und der Entwicklung von Fähigkeiten (einschließlich digitaler, sprachlicher oder unternehmerischer Fähigkeiten) für junge Menschen, insbesondere für die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernten Jugendlichen und junge Menschen mit geringen oder keinen Qualifikationen, sowie deren Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zur und in die Beschäftigung und Stärkung der Verbindung zur Arbeitswelt.
OS 4.6. Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu einer integrativen und qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Bildung und Betreuung bis zur Erwachsenenbildung, von der allgemeinen und beruflichen Bildung bis zur Hochschulbildung, und Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
Maßnahme 1 - Förderung und Angebot integrativerer Bildungsformen und pädagogischer Innovationen, die insbesondere Brücken zwischen allgemeiner und spezialisierter Bildung einerseits und zwischen Bildungsweg und Berufsleben andererseits ermöglichen.
Maßnahme 2 - Unterstützung des Erfolgs und des Kampfes gegen den Schulabbruch, insbesondere durch die Intensivierung der Verbindungen zu den Schulverbleibsdiensten, Aktionen an der Schnittstelle zwischen Schule, Familie und Jugendlichen und durch die Unterstützung der Entwicklung von pädagogischen und partnerschaftlichen Methoden, die das Durchhalten und die Nachbereitung fördern.
OS 4.8. Förderung der aktiven Eingliederung zur Förderung von Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiver Beteiligung sowie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Menschen.
Maßnahme 1 - Unterstützung von Aktionen im Vorfeld der Registrierung auf einem globalen Weg der Eingliederung in die Beschäftigung zugunsten der am stärksten gefährdeten Gruppen, die über keine oder nur geringe Qualifikationen verfügen und/oder sich in einer prekären Situation befinden.
Maßnahme 2 - Gewährleistung einer nachhaltigen Eingliederung in das Erwerbsleben durch Unterstützung des Erwerbs und der Entwicklung von Fähigkeiten (einschließlich digitaler und/oder sprachlicher Fähigkeiten) für die am stärksten gefährdeten Gruppen und diejenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, sowie deren Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zur und in der Beschäftigung.
OS 4.12. Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am meisten benachteiligten Menschen und Kinder.
Maßnahme 1 - Förderung und Stärkung des Rechts auf Partizipation von Kindern, die in Armut leben (in allen Umfeldern, in denen Kinder willkommen sind), durch partizipatorische Projekte, die es ihnen ermöglichen, leichter Zugang zu ihren Rechten zu erhalten und diese durch proaktive Ansätze zur Integration und durch Unterstützung der Eltern durch zusätzliche soziale Überwachung als Teil der Umsetzung der Kindergarantie wahrzunehmen
Os 4.11. Verbesserung des gleichberechtigten und rechtzeitigen Zugangs zu erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen, die den Zugang zu Wohnraum und zu einer auf den Menschen ausgerichteten Pflege, einschließlich der Gesundheitsversorgung, fördern; Modernisierung der Sozialschutzsysteme, auch durch Förderung des Zugangs zum Sozialschutz, mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern und benachteiligten Gruppen; Verbesserung der Zugänglichkeit, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, der Effizienz und der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme und der Langzeitpflegedienste.
Maßnahme 1 - Unterstützung von Aktionen, die zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen oder zum Verlust ihrer Autonomie beitragen.
Belgische Besonderheiten
Um an der FSE+ Projektausschreibung 2021-2027 teilnehmen zu können, muss die antragstellende Organisation von öffentlichen Subventionen profitieren, die von der Wallonie, der FWB oder der COCOF gewährt werden. Der ESF+ wird zusätzlich zu diesen öffentlichen Zuschüssen gewährt. Bei der Einreichung eines Antrags müssen die Aktivitäten angegeben werden, für die die Organisation zugelassen ist und öffentliche Zuschüsse erhält. Dieser Aspekt ist in der Tat nicht unerheblich: Wenn eine Organisation für die Ausbildung von Erwachsenen (18-64) zugelassen ist, aber ein Projekt einreicht, das sich auch an NEETs (15-18) richtet, wird letzteres nicht als förderfähig angesehen, es sei denn, es gibt eine Ausnahme.
Das Konzept des Projektportfolios wird mit dem Ziel beibehalten, die Auswirkungen der kofinanzierten Maßnahmen auf die Akteure zu maximieren. Die Eintragung in ein Portfolio ist eine unabdingbare Voraussetzung für jeden Begünstigten, der einen oder mehrere Anträge einreichen möchte; eine Ausnahme bildet die Priorität 2 der sozialen Innovation.
Ein Projektportfolio ist eine Zusammenstellung komplementärer Projekte, die beispielsweise ein bestimmtes Gebiet oder ein bestimmtes Thema abdecken, auf die Lösung eines bestimmten Problems abzielen und die Frage nach der Kohärenz und Komplementarität zwischen mehreren Akteuren aufwerfen.
Der Begriff des Projektportfolios wird in den ESF+-Aufforderungen zur Einreichung von Projekten immer wieder spezifiziert, so zum Beispiel auch in der Leitfaden für den Aufruf zur Einreichung von Projekten 2022.
Der Förderzeitraum für Projekte beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2027, mit Ausnahme der Priorität 2 (31. Dezember 2026). Die ESF+-Agentur hat einen Verwaltungs- und Finanzleitfaden für den Akkreditierungszeitraum 2021-2027 für die Begünstigten erstellt.
Service public de wallonie spw - Verwaltungsbehörde feder
In Wallonien wird der EFRE von der Abteilung für die Koordinierung der EFRE-Programme verwaltet, die Teil der SPW ist. Ihre Aufgabe ist es, zu einer effizienten und harmonischen Verwaltung der vom EFRE kofinanzierten Programme in der wallonischen Region beizutragen. Sie erstellt die operationellen Programme und verhandelt sie mit der Kommission. Sie verwaltet die Aufrufe zur Einreichung von Projekten und sorgt für die vorgeschriebenen Berichte an die Europäische Kommission.
Die EFRE-Programmplanung 2021-2027 ist auf die fünf strategischen Ziele der EU-Kohäsionspolitik ausgerichtet:
Die Website WalEurope - Der EFRE in Wallonien bündelt alle Informationen und Dokumente für die Programmplanung 2021-2027.
EFRE-Prioritäten in Wallonien
In Wallonien sind diese Ziele in 5 Prioritäten und 19 Maßnahmen unterteilt:
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Ergänzende EFRE-Programmierung 2021 - 2027 "EFRE-Programm Wallonien 2021-2027" werden alle Prioritäten mit den dazugehörigen Maßnahmen und Budgets aufgeführt.
Hauptzielgruppen
Im Allgemeinen richtet sich der EFRE in Wallonien eher an Akteure, die dem Privatsektor zuzuordnen sind. Der gemeinnützige Sektor wird nur einmal erwähnt (in Bezug auf die thermische Renovierung), und es wird kein weiterer Hinweis auf soziale/profitable Dienstleistungen und deren Infrastrukturbedarf gegeben.
Zusätzliche Ressourcen
Für ESF+ und EFRE zuständige Behörden und andere relevante Kontakte
Wallonische Regierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, der für die Koordinierung der Strukturfonds zuständig ist
Anaïs Goffinet
Audit-Referat der Finanzaufsichtsbehörde - Europäische Strukturfonds
Genevieve Demarche
Generalinspektor der Abteilung für die Koordinierung der EFRE-Programme
Die Abteilung Verwaltung und Animation (DGA) des EFRE
Die Abteilung für Finanzüberwachung und -kontrolle (DSC) des EFRE
Generaldelegierter der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel
Ständige Vertretung Belgiens bei der Europäischen Union
Valérie Goujard, SekretärinValérie Goujard, Sekretariat
Generaldelegation Wallonie-Brüssel bei der EU
Attaché: Kohäsionspolitik - BOUTRIAU Barbara
Leiterin des Referats: Loredana van Buttlar
FSE-Agentur
Stéphanie Close, Stellvertretende Direktorin der Verwaltungsdienste
Kofinanziert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch nur die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.