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HELPDESK - HELPDESK SOZIALER DIENSTLEISTUNGEN ZU EU-MITTELN

Spanien

1. Architektur des Fonds

Mit einer Gesamtzuweisung von 35,562 Milliarden Euro ist Spanien der drittgrößte Empfänger von EU-Kohäsionsmitteln im Zeitraum 2021-2027, hinter Polen und Italien. Diese Zuweisung teilt sich auf in 23,397 Mrd. EUR aus dem EFRE, 11,296 Mrd. EUR aus dem ESF+ und 869 Mio. EUR aus dem FTJ, zuzüglich der 1,120 Mrd. EUR, die Spanien für das FEMPA zugewiesen werden.
Der ESF+ wird 19 regionale Programme (1 für jede Autonome Gemeinschaft und Autonome Stadt) und 4 staatliche Programme (die die wichtigsten sektoralen Politiken abdecken) umfassen: ESF+ Staatliches Programm für Jugendbeschäftigung; ESF+ Staatliches Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Sozialwirtschaft; ESF+ Staatliches Programm für soziale Eingliederung, Kindergarantie und Armutsbekämpfung; und ESF+ Staatliches Programm für materielle Grundversorgung.
Die 23,397 Millionen Euro aus dem EFRE werden auf 19 Regionalprogramme (1 für jede autonome Gemeinschaft und autonome Stadt) und ein multiregionales Programm verteilt, das als Hauptplanungsinstrument für die aus diesem Fonds zu finanzierenden Maßnahmen der allgemeinen Staatsverwaltung dient.
Gruppen von EFRE-Regionen. In Artikel 108 der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen werden die Regionen auf der Grundlage ihres Pro-Kopf-BIP im Verhältnis zum Durchschnitt der EU-27 in drei Gruppen eingeteilt:
  • Weniger entwickelte Regionen: Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75% des EU-27-Durchschnitts beträgt. (In Spanien wären dies die Autonomen Gemeinschaften Andalusien, Kastilien-La Mancha, Ceuta, Extremadura und Melilla).
  • Übergangsregionen: Regionen, deren Pro-Kopf-BIP zwischen 75% und 100% des EU-27-Durchschnitts liegt (Asturien, Balearen, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-León, Galicien, La Rioja, Murcia, Valencia).
  • Stärker entwickelte Regionen: Regionen, deren Pro-Kopf-BIP mehr als 100% des EU27-Durchschnitts beträgt (Aragonien, Katalonien, Navarra, Madrid, Baskenland).
FINANZIELLE ZUWEISUNG DER EU-BEIHILFE ERDF- UND ESF+-REGIONALPROGRAMME

Die Generaldirektion für Europäische Fonds ist die Behörde, die Spanien gegenüber der EU in Haushaltsangelegenheiten und bei der Verwaltung der europäischen Mittel vertritt.

Die Verwaltungseinheit des Europäischen Sozialfonds (UAFSE) ist die für die Verwaltung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Spanien zuständige Stelle. Sie ist im Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft angesiedelt, das über den Staatssekretär für Beschäftigung und Sozialwirtschaft die nationale Zuständigkeit für Beschäftigungsfragen hat.

2.  Strategische Ziele im Bereich der Sozialdienstleistungen

OP 4. Ein sozialeres und integratives Europa durch die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte
ESF+ Finanzierung

Zu den Aktionen, die durch Investitionen in SO(i) programmiert werden sollen, gehören Maßnahmen wie Routen oder Programme zur sozialen und beruflichen Eingliederung, die mehrere Maßnahmen (Beratung, Vorbereitung auf eine Beschäftigung, Ausbildung, Unterstützung bei der Einstellung oder bei der Gründung eines Unternehmens, soziale Begleitung usw.) für Migranten, Maßnahmen zur Unterstützung im Bildungsbereich und Maßnahmen zur Bekämpfung von Vorurteilen, Diskriminierung und Segregation von Migranten, einschließlich Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassverbrechen. Die im Rahmen von SO(k) zu finanzierenden Maßnahmen zielen darauf ab, den gleichberechtigten und angemessenen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen zu verbessern, die an die Merkmale jedes Gebiets angepasst sind, einschließlich Gesundheits- und Wohnungsdienstleistungen und nachhaltigem Sozialschutz, und zwar durch die Umsetzung der nationalen Strategie für die Entinstitutionalisierung und Entwicklung von gemeinschaftlichen Unterstützungsdiensten, die zwischen 2022 und 2024 konzipiert und umgesetzt werden soll. Diese Strategie entspricht dem internationalen Mandat zur Förderung eines Transformationsprozesses des Langzeitpflegemodells und der Entwicklung von gemeindenahen und personenzentrierten Diensten und Unterstützungsleistungen, die zum Übergang vom derzeitigen Pflege- und Einrichtungsmodell zu einem Modell gemeindenaher Dienste beitragen.

Die Programmplanung in SO(l) wird darauf abzielen, das Niveau der Armut und der Kinderarmut zu senken, und zwar in Anwendung der Nationalen Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2019-2023), der Nationalen Strategie für die Rechte von Kindern und Jugendlichen 2021 - 2030, des staatlichen Aktionsplans (PAE) für die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie 2022-2030 und der spanischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2022-2030, wobei Maßnahmen wie Routen oder Programme zur sozialen Eingliederung von Jugendlichen, Routen oder Programme zur sozialen Eingliederung von Kindern in gefährdeten Situationen und Programme zur Unterstützung der Deinstitutionalisierung durchgeführt werden, Maßnahmen zur sozialen Eingliederung, Beratung, soziale Dienste (ohne Arbeit) und Zugang zu anderen Diensten, in Abstimmung mit FAMI, dessen ursprüngliche Maßnahmen zur Aufnahme und Grundversorgung von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen in den im Rahmen des ESF+ entwickelten Maßnahmen ihre Fortsetzung finden, sowie Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit schweren Behinderungen oder zur Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung von Obdachlosen oder Menschen mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum, durch Ansätze wie Housing First, im Rahmen der künftigen umfassenden nationalen Strategie für Obdachlose, die derzeit entwickelt wird. Was die im Rahmen der Kindergarantie zu programmierenden Maßnahmen anbelangt, so sind Aktionen vorgesehen wie Routen zur sozialpädagogischen Förderung von Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, das Programm für Beratung, Förderung und pädagogische Bereicherung in Zentren besonderer pädagogischer Komplexität (Programm #PROA+), Aktionen zur Verbesserung der integrativen Bildung für Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, ein Programm für frei zugängliche Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, ein Programm für frei zugängliche Plätze für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, ein Programm für frei zugängliche Plätze für Kinder im Alter von 0-18 Jahren, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, und ein Programm zur Verbesserung der integrativen Bildung für Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen, ein Programm für kostenlose, frei zugängliche, integrative und qualitativ hochwertige Plätze im ersten Zyklus der frühkindlichen Bildung für Schüler aus Familien mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze, Maßnahmen zur Deinstitutionalisierung und zur Förderung der gemeindenahen Betreuung von Kindern, die unter das Schutzsystem fallen, Maßnahmen zur Entwicklung eines universellen Systems für die frühkindliche Betreuung (0-6 Jahre) oder Maßnahmen zur Förderung der Freizeitgestaltung und eines gesunden Lebensstils.
EFRE-Mittel
Der EFRE kann Maßnahmen finanzieren, die die für den ESF+ unter den spezifischen Zielen 4.3 und 4.4 beschriebenen Maßnahmen ergänzen und auf den Bau oder die Instandsetzung von Infrastrukturen für die angemessene Erbringung sozialer Dienstleistungen abzielen, einschließlich Maßnahmen, die auf die Digitalisierung, den Ausbau oder die Verbesserung des Sitzes von Organisationen ohne Erwerbszweck abzielen, die zur Umsetzung dieser Politiken beitragen. Ebenso können Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus für gefährdete Gruppen, Tageszentren oder Notunterkünfte und Notfallzentren, wie z.B. für Opfer häuslicher Gewalt oder Obdachlose, finanziert werden. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die darauf abzielen, den Bestand an öffentlichen Sozialmietwohnungen zu erhöhen, und zwar im Rahmen integrierter Initiativen, die auf die vollständige Integration gefährdeter Gruppen abzielen. Alle zu finanzierenden Maßnahmen stehen im Einklang mit einem Konzept, das auf Deinstitutionalisierung und gemeindenahe Betreuung ausgerichtet ist.
OP 5: Ein bürgernahes Europa, das die integrierte und nachhaltige Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen fördert.
Herausforderungen: Die in diesem Zeitraum programmierten Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung werden aus der dreifachen Perspektive des Modells der großen Städte, der Zwischenstädte und der funktionalen Gebiete betrachtet. Auf der Grundlage einer integrierten territorialen Strategie können die lokalen Behörden im Rahmen des OP5 durch die Vorlage von integrierten Aktionsplänen Zugang zu Finanzmitteln erhalten. Darüber hinaus wird eine Vereinfachung des Verwaltungsmodells angestrebt. Darüber hinaus werden die Verwaltungskapazitäten der Begünstigten durch Aktionsleitfäden und Schulungskurse gestärkt, während die Sitzungen und Arbeitsgruppen des Netzes für städtische Initiativen weiterhin als Forum für den Informationsaustausch und die Schulung der Begünstigten gefördert werden sollen. Das Netzwerk wird als wertvolle und wichtige Ressource für die Aufrechterhaltung des Dialogs mit den lokalen Stellen angesehen; daher wird seine Verwaltung gestärkt und seine regelmäßigen Sitzungen werden gefördert. Kurz gesagt, die Verwaltung des Modells muss darauf ausgerichtet sein, sich effizienter an die Verwaltungskapazitäten der Begünstigten anzupassen und die vollständige Ausschöpfung der Mittel zu ermöglichen. Dies wird der Schwerpunkt der Programmierungsbemühungen, der Verwaltung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Umsetzung der Strategien sein.
Fonds für gerechte Übergänge
Der territoriale Plan "Just Transition" sieht Aktivitäten in den folgenden Bereichen vor:
  • Ökologischer Wandel der Industrie, der neben der Verringerung der Treibhausgasemissionen auch die Erhaltung und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen berücksichtigt; Förderung nachhaltiger Mobilität; Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz, die im Falle des Wohnungsbaus insbesondere Situationen der Energiearmut berücksichtigt.
  • Förderung der Wertschöpfungskette von erneuerbaren Energien, Eigenverbrauch, Energiespeicherung und erneuerbarem Wasserstoff, insbesondere durch die Unterstützung von Projekten, die eine soziale und beschäftigungspolitische Komponente beinhalten können.
  • Förderung von KMU und Unternehmensprojekten, die für die wirtschaftliche Diversifizierung der Gebiete und die Schaffung und/oder Erhaltung von Arbeitsplätzen von Bedeutung sind.
  • Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI), IKT-Integration und digitalem Wandel, um die betreffenden Gebiete sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen attraktiver zu machen.
  • Umweltsanierung, Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, Förderung des historischen, kulturellen, bergbaulichen und industriellen Erbes, vor allem durch die Förderung anderer Nutzungen der bestehenden Infrastrukturen, und Förderung eines nachhaltigen Tourismus, um die endogenen Faktoren des Gebiets aufzuwerten.
  • Förderung sozialer Infrastrukturen und der Sozialwirtschaft, die dazu beitragen, die Entvölkerung einzudämmen, sowie Initiativen zur Ausbildung, Qualifizierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Arbeitslose und Arbeitnehmer in den von Schließungen betroffenen Gebieten, wobei Frauen und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Die Verteilung der Mittel dieses neuen Fonds wurde von der Institut für Gerechtigkeit Überleitung auf der Grundlage einer Methodik, die mit den Kriterien übereinstimmt, die von den europäischen Institutionen bei der Aufteilung des Fonds auf die Mitgliedstaaten verwendet werden, wobei das Emissionsvolumen, die Beschäftigung im Bergbau und das Gewicht der industriellen Beschäftigung berücksichtigt werden.

Die Anwendung dieser Kriterien führt zu einer Zuweisung von 154 Mio. EUR für Andalusien, 263 Mio. EUR für das Fürstentum Asturien, 197 Mio. EUR für Kastilien und León, 111 Mio. EUR für Galicien und 92 Mio. EUR für Aragonien. Die verbleibenden 52 Mio. EUR sind für die direkte Verwaltung des Instituts für gerechten Übergang bestimmt

3. Thematische Konzentration

  • Jugendbeschäftigung, SO (a) obligatorisch, (f) und (l) fakultativ Mindestens 12.50%.
  • Soziale Eingliederung, SO h) - l), einschließlich der Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen, mindestens 25%.
  • Materielle Entbehrung, SO (m) zusätzlich zu 25% soziale Eingliederung oder SO (l) in ordnungsgemäß begründeten Fällen oder beide SO, mindestens 3%.
  • Bekämpfung der Kinderarmut SO h)-l), die auch auf die 25% soziale Eingliederung angerechnet werden + SO f), die nicht angerechnet werden, mindestens 5%.
  • Aufbau von Kapazitäten der Sozialpartner und der Sozialpartner, alle SOs außer m), mindestens 0,25%.
  • Soziale Innovation SO (a) - (l) Maximal 5% auf nationaler Ebene

4. Nationale und regionale Koordinierung der Mittel

Seit dem Beitritt Spaniens zur EU im Jahr 1986 ist die Generaldirektion für europäische Fonds die Behörde, die für Spanien gegenüber der EU für die Haushaltsbeziehungen und die Verwaltung der europäischen Fonds zuständig ist. Diese Website bietet Informationen über alle europäischen Fonds, die in Spanien von den verschiedenen Verwaltungen verwaltet werden, sowie Informationen über die verschiedenen Zeiträume (mehrjährige Rahmen), die wichtigsten neuen Entwicklungen und die Berichtspflichten Spaniens gegenüber der EU in Bezug auf die europäischen Fonds.
Die Generaldirektion Europäische Fonds verfügt über folgende Zuständigkeiten:
  • Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über Angelegenheiten im Zusammenhang mit den europäischen Fonds.
  • Koordinierung der territorialen Verwaltungen und der übrigen zuständigen Ministerien in Bezug auf die Programme, die Begleitung und die Bewertung der Strukturfonds.
  • Ausarbeitung von Studien und Koordinierung der Bewertung von Programmen, die von den europäischen Strukturfonds finanziert werden.
  • Analyse, Auswahl und Überwachung von Projekten, die aus den Mitteln des interterritorialen Ausgleichsfonds finanziert werden sollen.
  • Der Vorschlag für die Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung an die Endbegünstigten, daher.

5. Referenzen

Helpdesk-Support

Kofinanziert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch nur die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.

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