Mit einer Gesamtzuweisung von 35,562 Milliarden Euro ist Spanien der drittgrößte Empfänger von EU-Kohäsionsmitteln im Zeitraum 2021-2027, hinter Polen und Italien. Diese Zuweisung teilt sich auf in 23,397 Mrd. EUR aus dem EFRE, 11,296 Mrd. EUR aus dem ESF+ und 869 Mio. EUR aus dem FTJ, zuzüglich der 1,120 Mrd. EUR, die Spanien für das FEMPA zugewiesen werden.
Der ESF+ wird 19 regionale Programme (1 für jede Autonome Gemeinschaft und Autonome Stadt) und 4 staatliche Programme (die die wichtigsten sektoralen Politiken abdecken) umfassen: ESF+ Staatliches Programm für Jugendbeschäftigung; ESF+ Staatliches Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Sozialwirtschaft; ESF+ Staatliches Programm für soziale Eingliederung, Kindergarantie und Armutsbekämpfung; und ESF+ Staatliches Programm für materielle Grundversorgung.
Die 23,397 Millionen Euro aus dem EFRE werden auf 19 Regionalprogramme (1 für jede autonome Gemeinschaft und autonome Stadt) und ein multiregionales Programm verteilt, das als Hauptplanungsinstrument für die aus diesem Fonds zu finanzierenden Maßnahmen der allgemeinen Staatsverwaltung dient.
Die Programmplanung in SO(l) wird darauf abzielen, das Niveau der Armut und der Kinderarmut zu senken, und zwar in Anwendung der Nationalen Strategie zur Verhinderung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2019-2023), der Nationalen Strategie für die Rechte von Kindern und Jugendlichen 2021 - 2030, des staatlichen Aktionsplans (PAE) für die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie 2022-2030 und der spanischen Strategie für Menschen mit Behinderungen 2022-2030, wobei Maßnahmen wie Routen oder Programme zur sozialen Eingliederung von Jugendlichen, Routen oder Programme zur sozialen Eingliederung von Kindern in gefährdeten Situationen und Programme zur Unterstützung der Deinstitutionalisierung durchgeführt werden, Maßnahmen zur sozialen Eingliederung, Beratung, soziale Dienste (ohne Arbeit) und Zugang zu anderen Diensten, in Abstimmung mit FAMI, dessen ursprüngliche Maßnahmen zur Aufnahme und Grundversorgung von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen in den im Rahmen des ESF+ entwickelten Maßnahmen ihre Fortsetzung finden, sowie Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit schweren Behinderungen oder zur Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung von Obdachlosen oder Menschen mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum, durch Ansätze wie Housing First, im Rahmen der künftigen umfassenden nationalen Strategie für Obdachlose, die derzeit entwickelt wird. Was die im Rahmen der Kindergarantie zu programmierenden Maßnahmen anbelangt, so sind Aktionen vorgesehen wie Routen zur sozialpädagogischen Förderung von Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, das Programm für Beratung, Förderung und pädagogische Bereicherung in Zentren besonderer pädagogischer Komplexität (Programm #PROA+), Aktionen zur Verbesserung der integrativen Bildung für Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, ein Programm für frei zugängliche Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, ein Programm für frei zugängliche Plätze für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, ein Programm für frei zugängliche Plätze für Kinder im Alter von 0-18 Jahren, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, und ein Programm zur Verbesserung der integrativen Bildung für Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen, ein Programm für kostenlose, frei zugängliche, integrative und qualitativ hochwertige Plätze im ersten Zyklus der frühkindlichen Bildung für Schüler aus Familien mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze, Maßnahmen zur Deinstitutionalisierung und zur Förderung der gemeindenahen Betreuung von Kindern, die unter das Schutzsystem fallen, Maßnahmen zur Entwicklung eines universellen Systems für die frühkindliche Betreuung (0-6 Jahre) oder Maßnahmen zur Förderung der Freizeitgestaltung und eines gesunden Lebensstils.
Der EFRE kann Maßnahmen finanzieren, die die für den ESF+ unter den spezifischen Zielen 4.3 und 4.4 beschriebenen Maßnahmen ergänzen und auf den Bau oder die Instandsetzung von Infrastrukturen für die angemessene Erbringung sozialer Dienstleistungen abzielen, einschließlich Maßnahmen, die auf die Digitalisierung, den Ausbau oder die Verbesserung des Sitzes von Organisationen ohne Erwerbszweck abzielen, die zur Umsetzung dieser Politiken beitragen. Ebenso können Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus für gefährdete Gruppen, Tageszentren oder Notunterkünfte und Notfallzentren, wie z.B. für Opfer häuslicher Gewalt oder Obdachlose, finanziert werden. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die darauf abzielen, den Bestand an öffentlichen Sozialmietwohnungen zu erhöhen, und zwar im Rahmen integrierter Initiativen, die auf die vollständige Integration gefährdeter Gruppen abzielen. Alle zu finanzierenden Maßnahmen stehen im Einklang mit einem Konzept, das auf Deinstitutionalisierung und gemeindenahe Betreuung ausgerichtet ist.
Herausforderungen: Die in diesem Zeitraum programmierten Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung werden aus der dreifachen Perspektive des Modells der großen Städte, der Zwischenstädte und der funktionalen Gebiete betrachtet. Auf der Grundlage einer integrierten territorialen Strategie können die lokalen Behörden im Rahmen des OP5 durch die Vorlage von integrierten Aktionsplänen Zugang zu Finanzmitteln erhalten. Darüber hinaus wird eine Vereinfachung des Verwaltungsmodells angestrebt. Darüber hinaus werden die Verwaltungskapazitäten der Begünstigten durch Aktionsleitfäden und Schulungskurse gestärkt, während die Sitzungen und Arbeitsgruppen des Netzes für städtische Initiativen weiterhin als Forum für den Informationsaustausch und die Schulung der Begünstigten gefördert werden sollen. Das Netzwerk wird als wertvolle und wichtige Ressource für die Aufrechterhaltung des Dialogs mit den lokalen Stellen angesehen; daher wird seine Verwaltung gestärkt und seine regelmäßigen Sitzungen werden gefördert. Kurz gesagt, die Verwaltung des Modells muss darauf ausgerichtet sein, sich effizienter an die Verwaltungskapazitäten der Begünstigten anzupassen und die vollständige Ausschöpfung der Mittel zu ermöglichen. Dies wird der Schwerpunkt der Programmierungsbemühungen, der Verwaltung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Umsetzung der Strategien sein.
Seit dem Beitritt Spaniens zur EU im Jahr 1986 ist die Generaldirektion für europäische Fonds die Behörde, die für Spanien gegenüber der EU für die Haushaltsbeziehungen und die Verwaltung der europäischen Fonds zuständig ist. Diese Website bietet Informationen über alle europäischen Fonds, die in Spanien von den verschiedenen Verwaltungen verwaltet werden, sowie Informationen über die verschiedenen Zeiträume (mehrjährige Rahmen), die wichtigsten neuen Entwicklungen und die Berichtspflichten Spaniens gegenüber der EU in Bezug auf die europäischen Fonds.